Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme als Gruppenleiter*in an der Aktion 72 Stunden 2020

Dieses Dokument enthält wichtige Informationen und verbindliche Vorgaben zu deinen Rechten und Pflichten als Gruppenleiter*in der Aktion 72 Stunden 2020. Mit Anklicken des Kästchens „Ich habe die AGB vollständig gelesen und verstanden“ verpflichtest du dich, die Weisungen der SAJV-Projektleitung zu befolgen und die Anweisungen und Vorgaben im vorliegenden Dokument und im Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2020 (siehe Ziffer 2) einzuhalten.

Falls du Co-Leiter*innen einsetzt: Gib diese AGBs sowie den Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2020 rechtzeitig vor Beginn der Aktion auch an alle Co-Leiter*innen ab! Co-Leiter*innen müssen sich ebenfalls an die Weisungen der SAJV-Projektleitung und an die Vorgaben in den AGBs sowie im Gruppenleitfaden halten. Du bist für sie verantwortlich und musst sie entsprechend informieren, instruieren und kontrollieren.

1. Aufgaben und Verantwortung des*der Gruppenleiter*in

Deine Aufgaben als Gruppenleiter*in sind:

  • die Planung, Organisation und Durchführung des Gruppenprojekts.
  • die Information, Instruktion, Betreuung und Beaufsichtigung von Gruppenteilnehmer*innen, Helfer*innen, Co-Leiter*innen und allen weiteren an deinem Gruppenprojekt beteiligten Personen.
  • die Gewährleistung der Sicherheit aller am Projekt beteiligter Personen und der Allgemeinheit (z.B. durch Anbringen von Sicherheitsmassnahmen, Absperrungen etc. zur Absicherung von Baustellen).
  • die Abgabe der Notfallkärtchen: diese werden dir von der SAJV-Projektleitung zur Verfügung gestellt. Sie enthalten Anweisungen für das Vorgehen im Not- und Schadenfall. Du musst sie allen Teilnehmer*innen und den Co-Leiter*innen vor Beginn der Aktion 72 Stunden abgeben und erläutern.

2. Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2020, weitere verbindliche Vorgaben

Weitere Details zu deinen Aufgaben als Gruppenleiter*in findest du im Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2020, welcher dir ab Juli 2019 zugestellt und auf www.72stunden.ch aufgeschaltet wird.

Nutze den Gruppenleitfaden und lies ihn nach der Zustellung unbedingt sorgfältig durch! Er enthält u.a. Angaben zur Projektorganisation und weitere verbindliche Vorgaben für dein Gruppenprojekt (z.B. Daten und Zeitplan, Informationsaustausch, Kriterien für die Projektauswahl)!

3. Vorlagen und Musterformulare, Aufbewahrung von Projektdokumenten

Die SAJV-Projektleitung stellt dir auf www.72stunden.ch (ab Juli 2019) verschiedene Vorlagen und Musterformulare zur Verfügung (z.B. Anmeldeformular für Teilnehmer*innen, Teilnehmer*innen-Liste, Projektvertrag, Mustervorlagen für Briefe an Eltern, Schulen, Projektpartner*innen, etc.). Die SAJV empfiehlt dir dringend, diese Vorlagen so wie sie aufgeschaltet sind zu verwenden – das gibt dir die Sicherheit, an alles gedacht und alle nötigen Informationen aufgenommen oder kommuniziert zu haben. Bezüglich Verwendung der Vorlage für den Projektvertrag siehe Ziffer 5.

Bewahre alle wichtigen Dokumente bis mindestens ein Jahr nach dem Ende der Aktion 72 Stunden  auf - z.B. die Anmeldetalons der Teilnehmer*innen, die Teilnehmer*innen-Liste, den Projektvertrag, die Bestätigung deiner eigenen Anmeldung als Gruppenleiter*in, etc.

4. Teilnehmer*innen

Du bist dafür verantwortlich, dass sich alle Teilnehmer*innen deiner Gruppe schriftlich bei dir anmelden. Bei minderjährigen Teilnehmer*innen müssen die Eltern den Anmeldetalon unterschreiben.

Du führst eine Teilnehmer*innen-Liste gemäss der auf www.72stunden.ch aufgeschalteten Vorlage. Du trägst dort alle verlangten Informationen ein und aktualisierst diese laufend.

Anmeldetalons und Teilnehmer*innen-Liste können von der SAJV-Projektleitung während und auch nach der Aktion auf Verlangen eingesehen werden. 

Weitere Informationen zur Teilnahme an der Aktion 72 Stunden 2020 bzw. zum Anmeldeprozedere findest du im Gruppenleitfaden Aktion 72 Stunden 2020 (vgl. Ziffer 2).

5. Gruppenprojekte / Projektverträge

Wenn du für eine Organisation, Firma, Institution oder für eine Gemeinde ein Projekt umsetzt, musst du in deinem Namen mit dem*der Projektpartner*in einen schriftlichen Projektvertrag abschliessen. Er dient deiner Absicherung! Die Vorlage dafür findest du ab Juli 2019 unter www.72stunden.ch.

Für den Projektvertrag muss zwingend die aufgeschaltete Vorlage verwendet werden. Sie darf weder abgeändert noch dürfen eigene bzw. andere Dokumente verwendet werden. Der Projektvertrag muss von dir und von dem*der Projektpartner*in bzw. allen Projektpartner*innen (falls es mehrere sind) unterschrieben werden.

Nebst der Absicherung durch den Projektvertrag ist es auch entscheidend, euer Projektvorhaben einer sorgfältigen Analyse zu unterziehen und festzustellen, wo allfällige Gefahren lauern und wie du vorbeugen kannst.

Gegenüber dem*der Projektpartner*in und anderen Dritten (Sponsoren, Aktionsgöttis, Helfer*innen, etc.) handelst du immer in eigenem Namen und nicht als Vertreter*in der SAJV beziehungsweise der Projektleitung der Aktion 72 Stunden.

6. Haftungsausschluss

Die SAJV, ihre Mitgliederorganisationen und die Locleads übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistung und Verantwortung bzw. bedingen sie diese - soweit gesetzlich zulässig - ausdrücklich weg für / im Zusammenhang mit:

  • Schäden, welche dir als Gruppenleiter*in im Zusammenhang mit der Aktion entstehen oder von dir als Gruppenleiter*in verursacht werden, unabhängig vom Entstehungsgrund;
  • Schäden, welche einer anderen Person, Behörde oder Institution (z.B. Teilnehmer*in, Aktionsgötti, Helfer*in, Sponsor, Projektpartner*in, Gemeinde, Benutzer*in des Projektergebnisses, etc.) im Zusammenhang mit deinem Gruppenprojekt bzw. der Aktion oder bei späterer Benutzung des erstellten Projektergebnisses entstehen oder von solchen Personen oder Institutionen verursacht werden, unabhängig vom Entstehungsgrund;
  • Ansprüchen einer Person, Behörde oder Institution aus vertraglichen Pflichten, die von dir oder anderen am Gruppenprojekt beteiligten Personen oder Institutionen im Zusammenhang mit der Aktion 72 Stunden eingegangen werden (z.B. gegenüber dem*der Projektpartner*in, Sponsoren etc.)

Als Gruppenleiter*in erklärst du mit Anklicken des Kästchens „Ich habe die AGB vollständig gelesen und verstanden“, diese Haftungsausschlüsse zu verstehen und zu akzeptieren.

7. Versicherungen

  • Du musst selbst dafür sorgen, dass du als Gruppenleiter*in für die Aktion genügend versichert bist (Krankheit, Unfall, Haftpflicht und insbesondere auch für die Verwendung von Motorfahrzeugen). Informiere auch die weiteren an deinem Gruppenprojekt beteiligten Personen (z.B. Co-Leiter*innen, Helfer*innen und Teilnehmer*innen) rechtzeitig darüber, dass sie sich ebenfalls genügend versichern müssen. Es ist Sache der Teilnehmer*innen, die nötigen Versicherungen (Krankheit, Unfall, Haftpflicht) für den Anlass abzuschliessen. Wie du sind alle Teilnehmer*nnen für ihre eigene Versicherung verantwortlich. Prüfe bei allen Anmeldungen, ob das Vorliegen der notwendigen Versicherungen mit einer gültigen Unterschrift der Teilnehmer*innen und ggf. Erziehungsberechtigten bestätigt wurde.
  • Bei einem Fest, einer Veranstaltung oder einer Festwirtschaft im Rahmen der Aktion 72 Stunden sollte eine „Haftpflichtversicherung für kurzfristige Veranstaltungen“ abgeschlossen werden (sie schützt die Haftpflichtigen bei Personen- und Sachschäden Dritter).
  • Alle Fahrzeuge (Motorfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge), welche von der Gruppe benutzt werden, müssen eingelöst sein (d.h. ein gültiges Nummernschild besitzen). Prüfe, ob die Privat-Haftpflichtversicherung des*der vorgesehenen Lenker*in Schäden an fremden Motorfahrzeugen abdeckt. Wenn nicht, empfehlen wir den Personen, die im Rahmen des Projektes fremde Fahrzeuge lenken, diese Zusatzdeckung in ihre Privathaftpflicht-Versicherung einzuschliessen.

8. Prävention

Als Gruppenleiter*in trägst du die Verantwortung für deine Gruppe und hast eine Aufsichtspflicht. Die Teilnehmenden müssen sich an die Teilnahmebedingungen und an Weisungen der Gruppenleitung halten, ansonsten kannst du sie vom Projekt ausschliessen. Um dich abzusichern, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Alle Teilnehmer*innen erhalten zu Beginn eine Notfallkarte mit den wichtigsten Telefonnummern und dem Vorgehen in einem Notfall. Dieses wird von der Aktion 72 Stunden zur Verfügung gestellt. Du bist dafür verantwortlich, dass die Notfallkarte von allen Teilnehmer*innen während der gesamten Aktion 72 Stunden auf sich getragen wird.
  • Der Arbeitsort muss genügend abgesichert werden (insb. Baustellen, Gruben, etc.).
  • Maschinen dürfen nur von Personen bedient werden, welche in deren Benutzung geschult sind und die Sicherheitsvorgaben müssen eingehalten werden.
  • Das Konsumieren von Alkohol und Drogen sollte verboten werden. Die Versicherung kann bei Unfällen oder Schäden, welche unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passieren, ihre Leistungen kürzen und der*die Verursacher*in ist somit privat haftbar.
  • Es dürfen keine Umweltschäden verursacht werden (z.B. durch Entsorgen von Abfällen).
  • Stelle einen regelmässigen Kontakt mit der Gruppe sicher.
  • Plane genügend Ruhezeiten ein und setze diese durch.
  • Konflikte zwischen den Teilnehmenden sollen rasch angesprochen und gelöst werden, bei Mobbing oder Verdacht auf sexuelle Übergriffe muss sofort von der Gruppenleitung eingegriffen werden.

Falls trotz Vorsichtsmassnahmen ein Not- oder Schadensfall passieren sollte, halte dich zwingend an das Merkblatt, welches du vor der Aktion 72 Stunden erhältst. Du findest sämtliche Infos auch auf www.72h.ch

9. Abbruch des Projektes

Dein Projekt oder die Aktion 72 Stunden als Ganzes können von der SAJV-Projektleitung oder den Locleads jederzeit abgebrochen werden.

In diesem Fall stehen weder dir noch anderen am Projekt beteiligten Personen unabhängig vom Grund für den Abbruch irgendwelche Ansprüche zu.

10. Datenschutz

Deine persönlichen Daten und die Projektdaten werden in deinem Benutzerkonto auf www.72stunden.ch gespeichert und können im passwortgeschützten Bereich von den Locleads und der SAJV-Projektleitung eingesehen werden.

Deine Kontaktangaben (Name, Vorname, Jugendgruppe, E-Mail und Telefon) können auch auf der Aktions-Website publiziert werden, damit die Bevölkerung und Medien mit dir Kontakt aufnehmen können. Die Kontaktangaben können dort auch nach der Aktion 72 Stunden noch von jedermann eingesehen werden. Du kannst die Publikation der Kontaktangaben ablehnen, indem du das Kästchen „Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktangaben auf der Website sichtbar sind“ nicht anklickst.

Die Teilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Aktion 72 Stunden fotografiert und gefilmt wird und die Bilder allenfalls in der Projektkommunikation für die aktuelle oder allfällig kommende Aktionen 72 Stunden verwendet werden.

Mit Anklicken des Kästchens „Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktangaben auf der Website sichtbar sind“erklärst du dich mit der Publikation deiner persönlichen Daten (Name, Vorname, Jugendgruppe, E-Mail, Telefon) auf der Website vollumfänglich einverstanden.

Mit Anklicken des Kästchens „Ich habe die AGB vollständig gelesen und verstanden“ erklärst du dich damit einverstanden, dass Bilder und Videos in der Projektkommunikation verwendet werden.